Give to Eat Ghana e.V.

Barbara und Dr. Kingsley Arthur

Maxstr. 5 

13347 Berlin

 

Telefon: 0179 7684919 oder 0177 4595842

E-Mail: barthur@give-to-eat-ghana.com

 

 

Vertretungsberechtigter Vorstand:

Barbara Arthur (1. Vorsitzende)

Amtsgericht Charlottenburg

Registriernummer: VR34252B

 

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 5 TMG

Barbara Arthur

Maxstr. 5

13347 Berlin

 

Dieses Impessum gilt auch für:

www.facebook.com/Give To Eat Ghana e.V.

 

 

Copyright

Alle Texte, alle Fotos, alle Gestaltungselemente dieser Webseite sind - sofern nicht ein anderes Copyright angegeben ist, für Give to Eat Ghana e.V. urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb des Urhebergesetzes ist nur mit Zustimmung des Herausgebers zulässig .

 

 

 

 

 

Finanzamt Berlin

Körperschaftssteuer

Steuernummer:27/666/55571

 

 

 

 

Satzung

des Vereins Give to Eat Ghana e.V.

§1- Name und Sitz

Der Verein führt den Namen „Give to Eat GHANA“

Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.V.

Der Sitz des Vereins ist  Maxstr. 5   13347 Berlin

 

§2 Zweck des Vereins

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige  und mildtätige – Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

 

1.0   Zweck des Vereins ist die Unterstützung hilfsbedürftiger
       Personen in Ghana. Verwirklichung von Maßnahmen im Rahmen
       des §53 der Abgabenordnung:

 

1.1   Durchführung von kostenlosen Schulspeisungen für sozial             

        schwache, bedürftige Kindern.

 

1.2    Ernährungssicherung durch Versorgung der bedürftigen,       

         sozial schwachen Bevölkerung in Ghana mit Lebensmitteln.

 

1.3        Verteilung von Kleidung und Medizin an bedürftige und sozial benachteiligte Menschen.

 

1.4        Vermittlung von Patenschaften zur Unterhaltsversorgung von bedürftigen, sozialschwachen Kindern und minderjährigen Müttern.

 

Gemeinnützige Zwecke des Vereins nach § 52 der Abgabenordnung sind:

 

2.0    Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten. Dieser Satzungspunkt wird durchgeführt durch:

 

2.1    Aufklärungsarbeit,

2.2    Durchführung kostenloser ärztlicher Untersuchungen und Behandlungen,

2.3    Durchführung kostenloser augenärztlicher Untersuchungen, Behandlungen und Operationen.

 

3.0    Die Förderung der Jugendhilfe.

         Kinder sollen vor sexueller oder wirtschaftlicher Ausbeutung
        geschützt werden. Dies geschieht:

 

3.1   Unterhaltung einer Kinder- und Jugendstätte

3.2   durch Kinder und Jugendprogramme,

3.3   Aufklärungsarbeit,

3.4   Vermittlung von Pflegeeltern

4.0   Zweck des Vereins ist die Förderung, Koordination und Verbesserung der Altenhilfe im          Gebiet des Dorfes Nkum/ Ghana.

        Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht:

4.1   durch das Angebot von Informationen und Orientierungshilfen für ältere Menschen              und deren Angehörige um der Vernachlässigung und Verwahrlosung älterer Menschen            präventiv entgegenzuwirken

4.2   sowie regulärer Besuchsdienste für alte Menschen die nicht mehr mobil sind

4.3   die Betreuung und Versorgung von älteren Menschen zu entwickeln und zu                             verwirklichen,

4.4    präventive Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Gesundheit und der                   Lebensqualität älterer Menschen zu entwickeln und verwirklichen,

4.5    Durchführung von Veranstaltungen, 

4.6    durch das Gestalten des Zusammenlebens von Jung und Alt mit dem Ziel die                         Weitergabe kultureller Traditionen an die Jungen zum Bewahren und Weiterführen.

 

5.0    Darüber hinaus fördert der Verein die
         Entwicklungszusammenarbeit indem Infrastrukturmaßnahmen umgesetzt werden

5.1    wie die Bereitstellung von Wasserversorgungsanlagen

5.2    Bau von Toilettenanlagen.

 

6.0    Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen, Schutz vor Ausbeutung und Gewalt.

Dieser Satzungszweck wird verwirklicht durch

 

6.1    Aufklärung

6.2    Mediation

6.3    Schaffung von Schutzräumen und Rückzugsorten

 

 

§3- Gemeinnützig- und Mildtätigkeit des Vereins, Mittelverwendung

 

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig. Jeder Beschluss über die Änderung der Satzung ist vor dessen Anmeldung beim Registergericht dem zuständigen Finanzamt vorzulegen.

 

 

 



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